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Fernweh.

Die Temperaturen steigen, der Morgen stimmt bereits durch die ersten Sonnenstrahlen freudig auf den Tag ein und man kann es sich wieder auf der Terrasse bis in die späten Stunden gut gehen lassen – die Sommerzeit ist einfach eine gute Zeit und mit ihr kommt auch das Fernweh zurück. Von den gemütlichen Cafés am Gardasee über das salzige mallorquinische Meer: man bekommt wieder Lust, an die schönsten Flecken Europas zu reisen, um die Seele baumeln zu lassen. Sicherlich kennen Sie das Gefühl, wenn die entspannte innere Stimme sich fragt: Wie wäre das eigentlich hier an diesem wunderbaren Urlaubsort eine Immobilie zu besitzen, um Länder wie Spanien und Italien nicht nur zu einem Urlaubsort, sondern gleich zu einer zweiten Heimat zu machen. 

Wer von Ihnen die innere Stimme mit einem „das wäre phänomenal!“ beantwortet und diesen Gedanken nicht ganz abschütteln kann, der sucht gerne mal auf den Portalen oder bei den ortsansässigen Maklern die Angebote ab. Und siehe da: Hier gibt’s auch noch tolle Immobilien und Angebote! Bevor nun aber der Wunsch zur Wirklichkeit wird, kommen Sie um ganz grundsätzliche Fragen nicht herum. Wie kaufe ich eigentlich eine Immobilie in einem fremden Land? Gibt’s hier überhaupt Notare und Grundbücher? Was habe ich zu beachten? 


In Deutschland ist diese Angelegenheit den meisten bekannt: Nach der Besichtigung und der darauffolgenden Kaufentscheidung wird die Immobilie beispielsweise bei einem Maklerbüro reserviert und die Finanzierung aufgestellt. Daraufhin wird ein Kaufvertrag erstellt und, insofern sich alle Parteien über die Inhalte einig sind, beim Notar beurkundet bzw. protokolliert. Dabei ist der Notar Ersteller und inhaltlicher Prüfer des Vertragsinhaltes, zum Beispiel auf Sittenwidrigkeit, Moral und rechtliche Gegebenheiten. Wurde der Kaufvertrag unterzeichnet, so wird eine grundbuchmäßige Reservierung, auch Auflassung genannt, eingetragen. So wird ein zweiter Verkauf verhindert. Sobald die Auflassung eingetragen wurde, ist auch der Kaufpreis fällig, nach Bezahlung sind Sie offiziell eingetragener Eigentümer und auch als dieser im Grundbuch eingetragen. Im Grundbuch sind also alle Eigentumsverhältnisse sowie Rechte und Belastungen eingetragen. Ein riesiger Vorteil für Käufer, denn so gibt es keinen Raum für Überraschungen!


Wenn wir unseren Blick auf Länder wie Italien und Spanien richten, dann verhält sich eben genau das anders. In dieser Ausgabe möchte ich den Blick auf die rechtlichen Gegebenheiten in Italien werfen. Mit Ausnahme der Region Südtirol gibt es beispielsweise in Italien keine Grundbücher, sondern nur eine Art Liegenschaftskataster , das jedoch keine Angaben über die Eigentumsverhältnisse enthält, sondern fast ausschließlich zur Besteuerung durch das Finanzministerium verwendet wird. Die teilweise enthaltenen Rechte, die aus dem Kataster ersichtlich sein können, sind immer ohne Gewähr, das heißt ungeprüft und unbestätigt. Zurecht weckt das bei uns sicherheitsliebenden Deutschen sofort Schaudern. Weiterhin sind Grundstückparzellierungen und Vermessungen auch privat zu beauftragen, was dementsprechend Diskrepanzen vom Ist- und Sollzustand mutmaßen lässt – doch noch einen Meter weiter rüber zum Nachbarn… wieso auch nicht? 

Eigentumsverhältnisse werden derweil nur aus der Herkunftsurkunde ersichtlich, die aber erst seit kurzem mit den Katastern verbunden wurden. Heißt: Nicht aktualisiert, teilweise zusammenhangslos und so weiter. Positiv ist hier auch zu erwähnen, dass es ähnlich den deutschen Gegebenheiten einen Notar gibt, der Kaufverträge prüft und beglaubigt. Diesem gehen allerdings unbeglaubigte Vorverträge und sog. Angeld voraus, welche rund 20% des Kaufpreises beinhaltet. Sobald diese unterzeichnet ist, wird ebenfalls eine Art Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen. Dann erst folgt die beglaubigte Beurkundung, Restkaufpreiszahlung und Übergabe. 


Was ist also bei einem Immobilienkauf in Italien zu tun? 

Vor einer Investition in Italien sollte demnach nicht nur ein Blick in die oben genannten Register geworfen werden, sondern gerade bei Grundstückskäufen die Vermessung nachkontrolliert werden und im Bestfall mit den etwaigen Nachbarn abgestimmt sein. Weiterhin gilt es sich bei den ortsansässigen Gemeinden die historischen Eintragungen und Dokumente einzuholen, da die Digitalisierung noch etwas hinterherhinkt. Auch ist der Gang zu einem lokalen, erfahrenen Makler von Bedeutung, um auch von dessen Netzwerk wie Dolmetschern, Notaren und Co. zu profitieren. Wenn alle diese Punkte bestmöglichst abgehakt werden konnten, kann dem Kauf Ihrer Traumimmobilie nichts mehr im Wege stehen.


In der nächsten Ausgabe erfahren Sie mehr über die italienischen Hotspots. Denn nun wissen Sie ja, wie man zuschlägt, nur noch nicht wo! 

Das ist unser Experte


Sebastian Maurus ist Geschäftsführer der Immodocs GmbH in Kempten, die auf Projektierung, Vermietung und den Verkauf von gewerblich und wohnwirtschaftlich genutzten Immobilien spezialisiert ist. Das Leistungsspektrum der Immodocs GmbH umfasst unter anderem auch den Neubau von Eigentumswohnungen im gehobenen Standard bis zum Luxus-Segment.

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